HANSA – TRADING

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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle vom Verwender getätigten Geschäftsabschlüsse. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn schriftlich der Geltung zustimmt wurde.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Werktagen annehmen.
Der Verwender behält sich vor, Bestellungen abzulehnen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass die Produkte für den gewerblichen bzw. freiberuflichen Tätigkeitsbereich des Bestellers bestimmt sind.

§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Zulassungsdokumente Zertifikatskopien etc., behalten wir uns Eigentums- und ggf. unsere Urheberrechte vor.

§ 4 Preise und Zahlung
(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk / Lager Hamburg bzw. Wedel, und bei Einhaltung der unsererseits vorgegebenen Zahlungskonditionen. Wir behalten uns vor, die Preise einseitig anzupassen, wenn diese Zahlungskonditionen auch in der Vergangenheit nicht eingehalten wurden. Die Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Versandkosten und Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Die Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung benannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, hat die Kaufpreisforderung sofort und ohne Abzug nach Rechnungserhalt bzw. Lieferung zu erfolgen.
(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben Preisänderungen wegen veränderter Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die erst nach 4 Wochen seit Vertragsabschluss erfolgen,
(5) Die in der Preisliste als auch im Onlineshop angegebenen Preise beziehen sich ausschließlich auf Mengen, die mit den Logistikpartnern DPD, GLS und UPS verschickt werden können.

§ 5 Lieferzeit
(1) Die von uns angegebene Lieferzeit setzt die rechtzeitige Mitteilung der Lieferanschrift und des gewünschten Lieferzeitraumes durch den Besteller voraus. Soweit der Besteller schriftlich nichts Gegenteiliges mitteilt, gilt die Rechnungsanschrift als Lieferanschrift und der Besteller gewährleistet, dass die Lieferung Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 16:00 Uhr angenommen werden kann.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er seine Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
(3) Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei anhaltendem Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen, der Besteller ist dann zur Herausgabe verpflichtet.
(2) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(3) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
(1) Soweit der Besteller Kaufmann im Sinne des HGB ist, setzt das Entstehen von Gewährleistungsrechte voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Mängelansprüche verjähren gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 2 Werktagen, andere Mängel spätestens 2 Werktage nach der Entdeckung anzuzeigen. Beschädigungen an der Verpackung hat sich der Besteller vom Transportunternehmen schriftlich bestätigen zu lassen. Ebenso hat er uns über die Beschädigung unverzüglich zu unterrichten. Nimmt der Besteller die beschädigte Ware ohne die entsprechende Anzeige gegenüber dem Transporteur an, so verliert er damit jegliche Gewährleistungsrechte.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(4) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen.

§ 8 Rücknahme - eine Rücknahme von Gefahrgut ist ausgeschlossen.

§ 9 Konstruktionsänderung
Konstruktionsänderungen und technisch bedingte Farbabweichungen der Produkte durch den Hersteller können nicht vermieden werden. Entsprechende Abweichungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit diese die Leistungsfähigkeit der Produkte nicht beeinträchtigen.

§ 10 Datenschutz
Der Besteller erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz, soweit sie zur Geschäftsabwicklung und weiteren Kundenbetreuung erforderlich sind, einverstanden.

§ 11 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg
(3) Jegliche Änderungen und Ergänzungen der mit dem Verwender geschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.

§ 12 Erreichbarkeit - Als Unternehmen das der Überwachung durch das AMG unterliegt, ist sichergestellt, dass unter der im Impressum angegebenen Rufnummer und sonstigen Kontakten, ein fachkundiger Ansprechpartner rund um die Uhr, auch am Wochenende und Feiertagen, für Gefahrgutprodukte und deren Rückruf, Reklamation bzw. Anfragen von zuständigen Behörden, für Notfälle, erreichbar ist.